Unsere Behandlungen bei diabetischem Fusssyndrom werden von den Krankenkassen anerkannt. Damit die Behandlungen abgerechnet werden können, müssen Sie von Ihrem Hausarzt die "Verordnung zur Podologie bei diabetischem Fusssyndrom gem. Art. 11c KLV" verlangen. Diese Verordnung bringen Sie bei der Behandlung mit oder stellen uns diese per Post oder E-Mail zu. Die Verordnung gilt immer nur bis Ende Kalenderjahr und muss jährlich neu eingereicht werden. Für allfällige Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
21.09.2022 • Unternehmung